FIDLEG

FIDLEG – Bundesgesetz über die Finanzdienstleistungen

Am 1. Januar 2020 sind in der Schweiz das Bundesgesetz über die Finanzdienstleistungen («FIDLEG») sowie die entsprechende Finanzdienstleistungsverordnung («FIDLEV») in Kraft getreten. Die neue Gesetzgebung bezweckt unter anderem den Ausbau und die Standardisierung des Kundenschutzes im Bereich der Finanzdienstleistungen und trägt zur Stärkung des Ansehens und der Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz bei. Sie folgt einer entsprechenden Entwicklung in der Europäischen Union.

Die für Sie wichtigsten Informationen zu FIDLEG entnehmen Sie bitte der Informationsbroschüre.

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